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Recht & Abrechnung

Ad-hoc-Laden: Wann Ihre Ladepunkte als öffentlich gelten

Viele Betreiber gehen davon aus, dass ihre Ladepunkte privat sind, weil sie auf eigenem Grund stehen. Für die AFIR ist der Standort aber nicht entscheidend, sondern der Nutzerkreis. Wer Dritten das Laden ermöglicht, betreibt einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt und unterliegt damit der Pflicht zum Ad-hoc-Laden.

20. September 2026 6 Min. Lesezeit
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Was Ad-hoc-Laden bedeutet

Ad-hoc-Laden, in der Verordnung auch punktuelles Laden genannt, ist das Laden ohne bestehenden Vertrag. Eine Person fährt an einen Ladepunkt, lädt und bezahlt, ohne vorher eine App zu installieren, sich zu registrieren oder eine Ladekarte zu besitzen.

Die AFIR, also die EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, schreibt vor, dass an öffentlich zugänglichen Ladepunkten das Ad-hoc-Laden möglich sein muss. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar, es braucht keine nationale Umsetzung. Für Betreiber in Österreich heißt das: Die Vorgaben gelten direkt.

Die entscheidende Frage: Ist Ihr Ladepunkt öffentlich zugänglich?

Hier liegt der Punkt, an dem sich die meisten Betreiber verschätzen. Ein Ladepunkt gilt nicht deshalb als privat, weil er auf Firmengelände oder einem Hotelparkplatz steht. Maßgeblich ist, wer dort laden darf.

Typische Merkmale eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts:

  • Der Nutzerkreis ist nicht klar abgegrenzt, etwa auf einem Kundenparkplatz, in einer Tiefgarage ohne Schranke oder auf einer frei befahrbaren Gewerbefläche.

  • Externe Personen können über eine App, eine Ladekarte oder einen Roamingdienst laden.

  • Die Fläche ist zu bestimmten Zeiten für jedermann zugänglich. Eingeschränkte Öffnungszeiten ändern an der Einstufung nichts.

  • Auch ein Mitarbeiterparkplatz kann darunter fallen, sobald dort Besucher oder Gäste laden können.

Eine reine Beschilderung reicht oft nicht aus. Ein Schild mit „Parken nur für Kunden" grenzt den Nutzerkreis nicht ausreichend ab, weil „Kunde" zu unbestimmt ist. Wer seine Ladepunkte bewusst nicht öffentlich betreiben will, braucht eine echte Zugangsbeschränkung, etwa eine Schranke, eine eindeutige Kennzeichnung oder eine technische Zugangssteuerung über RFID oder App.

Was die AFIR konkret verlangt

Seit 13. April 2024 gilt für neu errichtete öffentlich zugängliche Ladepunkte:

  • Ad-hoc-Laden muss angeboten werden. Die Bezahlung muss über ein weit verbreitetes Zahlungsinstrument möglich sein, also insbesondere über Debit- oder Kreditkarte.

  • Neue DC-Ladepunkte ab 50 kW brauchen ein Kartenlesegerät. Die Zahlung muss mit gängigen Debit- oder Kreditkarten möglich sein, entweder über ein Terminal an der Station selbst oder über ein zentrales Bezahlterminal am Standort.

  • Unter 50 kW genügt ein sicherer Ad-hoc-Bezahlvorgang. Ein verbautes Kartenterminal ist hier nicht vorgeschrieben. QR-Code-Lösungen, die zu einer Bezahlseite führen, bleiben unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, solange die Lesbarkeit des Codes und die Sicherheit der Zahlung gewährleistet sind.

  • Preistransparenz. Der Ad-hoc-Preis muss vor dem Start des Ladevorgangs erkennbar sein. Ab 50 kW ist zudem eine Abrechnung je Kilowattstunde vorgeschrieben.

Für AC-Ladepunkte unter 50 kW gibt es keine Nachrüstpflicht. Für bestehende DC-Ladepunkte entlang der europäischen TEN-T-Verkehrsachsen muss die Zahlung mit Debit- oder Kreditkarte bis 1. Jänner 2027 möglich sein.

ISO 15118 kommt dazu

Parallel zur Zahlungspflicht greifen die Kommunikationsstandards. Neu errichtete oder umfassend erneuerte öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen ISO 15118-2 unterstützen, ab 2027 gilt ISO 15118-20 auch für neue nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte.

Wichtig für die Planung: Nicht jede bestehende AC-Station lässt sich per Software-Update auf ISO 15118 bringen. Ohne PLC-Modem in der Hardware ist das technisch nicht möglich. Wer in den nächsten Monaten Ladepunkte beschafft, sollte das im Lastenheft stehen haben.

Drei Fälle aus der Praxis

Das Hotel. Zwei AC-Ladepunkte auf dem Gästeparkplatz, frei zugänglich. Gäste laden, gelegentlich auch Durchreisende. Der Parkplatz hat keine Schranke. Damit sind die Ladepunkte öffentlich zugänglich, und ein Ad-hoc-Angebot ist erforderlich. Ein Kartenterminal braucht es bei AC nicht, eine sichere QR-Code-Lösung reicht.

Der Businesspark. Ladepunkte für Mieter, Zugang über RFID-Karte. Solange ausschließlich registrierte Nutzer laden können und die Fläche erkennbar beschränkt ist, spricht vieles gegen eine öffentliche Zugänglichkeit. Sobald aber Besucher über eine Roaming-App laden können, kippt die Einstufung.

Der Handelsstandort. Ladepunkte auf dem Kundenparkplatz, kostenlos während des Einkaufs. Auch kostenloses Laden macht den Ladepunkt nicht privat. Die Zugänglichkeit entscheidet, nicht der Preis.

Was Sie jetzt prüfen sollten

  • Welche Ihrer Ladepunkte sind faktisch für Dritte zugänglich?

  • Gibt es eine Zugangsbeschränkung, die diesen Namen verdient, oder nur ein Hinweisschild?

  • Können Sie an diesen Ladepunkten ohne Registrierung laden und bezahlen?

  • Ist der Preis vor dem Ladestart sichtbar?

  • Wurden nach dem 13. April 2024 DC-Ladepunkte ab 50 kW errichtet, und gibt es dort eine Kartenzahlmöglichkeit?

  • Erhalten Ad-hoc-Nutzer einen nachvollziehbaren Beleg?

Die Antworten entscheiden darüber, ob Sie Handlungsbedarf haben oder nicht. In vielen Fällen ist die Lösung keine neue Hardware, sondern eine Softwarefunktion.

Ad-hoc-Laden mit NeuraCharge

NeuraCharge stellt Ad-hoc-Laden über einen QR-Code am Ladepunkt bereit. Der Nutzer scannt, sieht den Preis vor dem Start, lädt und bezahlt direkt, ohne App-Installation und ohne Registrierung. Der Beleg wird automatisch erzeugt.

Parallel dazu laufen die übrigen Nutzergruppen weiter über ihre gewohnten Zugänge: Mitarbeitende per RFID, Mieter über ihr Nutzerkonto, Dienstwagenfahrer über die App. Jeder Ladevorgang wird der richtigen Gruppe zugeordnet und nach den jeweils hinterlegten Tarifen abgerechnet.

Weil NeuraCharge herstellerunabhängig arbeitet, lässt sich das auch auf bestehende Ladeinfrastruktur aufsetzen. In vielen Fällen wird aus einer Compliance-Frage damit eine Konfigurationsaufgabe statt einer Investition.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob ein konkreter Ladepunkt als öffentlich zugänglich gilt, ist eine Einzelfallbeurteilung.

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