Das NeuraCharge

Abrechnungssystem für Ladestationen

Wie aus gemessenen Kilowattstunden eine Abrechnung wird, die der Buchhaltung und einer Prüfung standhält. Abrechnungsmodelle, Zählerwahl, Belegpflichten und Übergabe an die Lohnverrechnung, für den Betrieb in Österreich.

Was ein Abrechnungssystem leistet

Ein Abrechnungssystem für Ladestationen erfasst jeden Ladevorgang, ordnet ihn einem Nutzer oder Fahrzeug zu, bewertet ihn mit dem hinterlegten Tarif und erzeugt daraus einen Beleg. Technisch ist es Teil eines Charge Point Management Systems, das zusätzlich die Steuerung und Überwachung der Ladepunkte übernimmt.

Die Abgrenzung zum Stromzähler ist der Kern des Themas. Ein Zähler beantwortet genau eine Frage: wie viel Energie geflossen ist. Er beantwortet nicht, wer geladen hat, zu welchem Preis das abgerechnet wird und wie der Betrag in die Buchhaltung kommt. Drei der vier notwendigen Schritte liegen also außerhalb der Messung.

Der Datenfluss vom Ladepunkt bis zum Beleg

1

Ladepunkt

misst kWh

2

Autorisierung

RFID, App, ISO 15118

3

Tarifierung

Tarif je Nutzergruppe

4

Beleg

je Vorgang und Monat

5

Export

ERP, Lohn

Die Verbindung zwischen Ladepunkt und Plattform läuft über OCPP, das Open Charge Point Protocol. Unterstützt eine Station diesen Standard, lässt sie sich unabhängig vom Hersteller anbinden. Ohne OCPP bleibt nur das manuelle Auslesen im Backend des Herstellers.

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Vier Abrechnungsmodelle und ihre Folgen

Welches Modell in Frage kommt, hängt davon ab, wem das Fahrzeug gehört und wo geladen wird. Die steuerliche Folge unterscheidet sich erheblich.

Was auf einem belastbaren Beleg stehen muss

Ein Betrag allein genügt nicht. Damit ein Ladevorgang nachvollziehbar bleibt, gehören diese Angaben in den Datensatz:

  • Datum sowie Start- und Endzeit des Ladevorgangs

  • Geladene Energiemenge in Kilowattstunden

  • Eindeutige Kennung des Ladepunkts

  • Zugeordnete Person, Fahrzeug oder Kostenstelle

  • Angewendeter Tarif und daraus errechneter Betrag

  • Zählerstände zu Beginn und Ende, sofern die Messeinrichtung sie liefert

Entscheidend ist die Ebene: Diese Angaben müssen je Ladevorgang vorliegen, nicht als Monatssumme. Eine Summe lässt sich nicht mehr aufteilen, wenn im selben Haushalt oder am selben Ladepunkt mehrere Fahrzeuge geladen haben.

Übergabe an Buchhaltung und Lohnverrechnung

Der Teil, der beim Aufsetzen am häufigsten vergessen wird und im Betrieb die meiste Zeit kostet. Drei Wege sind üblich:

Export als Datei

Monatliche Abrechnung je Person oder Kostenstelle als CSV oder PDF. Ausreichend für kleine Fuhrparks, erfordert aber weiterhin einen manuellen Schritt.

Schnittstelle

Übergabe per API direkt in ERP, Buchhaltung oder Lohnverrechnung. Ab etwa zwanzig abrechnungsrelevanten Ladepunkten rechnet sich die Einrichtung meist innerhalb weniger Monate.

Kostenstellenlogik

Damit Verbräuche verursachergerecht landen, muss die Zuordnung bereits am Ladepunkt entstehen, nicht erst in der Buchhaltung. Das setzt voraus, dass jeder Nutzer ein Autorisierungsmedium hat und dieses im System einer Abteilung zugeordnet ist.

Sonderfälle, die die Abrechnung verändern

Heimladen von Firmenwagen

Die Wallbox steht im privaten Haushalt, oft neben weiteren Fahrzeugen. Ohne fahrzeugbezogene Autorisierung ist keine abgabenfreie Erstattung möglich. Zur Abrechnung beim Heimladen

Gäste und Besucher

Sobald Dritte laden können, gilt der Ladepunkt nach AFIR als öffentlich zugänglich, und Ad-hoc-Laden mit Preistransparenz wird zur Pflicht. Zur AFIR-Einordnung

Mehrparteienhäuser

Hier kommt zur technischen Zuordnung die Frage, ob über Betriebskosten oder direkt abgerechnet wird, und wer die Anschlussleistung verwaltet. Zur Lösung für Wohnbau

Gemischte Hardware

Bestände aus mehreren Herstellergenerationen sind der Normalfall, nicht die Ausnahme. Solange alle Stationen OCPP sprechen, laufen sie in derselben Abrechnung.

Häufige Fragen rund um Abrechnungssystem für Ladestationen

Nur wenn nach Kilowattstunden verrechnet wird. Für eine rein interne Auswertung genügt ein einfacher Zähler. Für den Kostenersatz beim Firmenwagen ist MID nicht ausdrücklich vorgeschrieben, in der Praxis aber der Standard, auf den sich Arbeitgeber stützen.

Über die Autorisierung am Ladepunkt, also je Ladevorgang. Eine Trennung über Verteilungsschlüssel oder Schätzungen erfüllt die Nachweisanforderungen nicht.

Ja, sofern die Stationen OCPP unterstützen. NeuraCharge ist herstellerunabhängig, gemischte Bestände laufen über dieselbe Plattform und dieselbe Auswertung.

Ja. Der Tarif hängt nicht am Ladepunkt, sondern an der Nutzergruppe. Dieselbe Station kann Mitarbeitende kostenlos, Dienstwagen über Kostenstelle und Gäste zum vollen Preis abrechnen.

Ladevorgänge werden lokal gespeichert und nach Wiederherstellung der Verbindung nachgemeldet. Für die Abrechnung gehen dadurch keine Daten verloren.

Bestehende, OCPP-fähige Stationen sind meist innerhalb weniger Minuten verbunden. Danach werden Nutzer, Gruppen und Tarife im Portal angelegt. Neue Hardware ist in der Regel nicht erforderlich.

Die Kosten richten sich nach Anzahl der Standorte und Ladepunkte, üblich ist ein monatlicher Betrag je Ladepunkt. Auf Anfrage erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden ein Angebot.