Warum die Abrechnung zur Kostenfrage wird

Viele Hotels haben ihre ersten Wallboxen als Gratis-Service eingeführt. Bei zwei oder drei E-Autos im Monat war das ein sympathisches Extra ohne spürbare Kosten. Heute sieht die Lage anders aus: Die Zahl der Elektroautos steigt, die Akkus werden größer und eine einzige Vollladung kann 50 bis 70 kWh umfassen. Bei einem Strombezug von 0,25 Euro netto je kWh sind das bis zu 17,50 Euro pro Gast und Nacht, die ohne Gegenleistung im Betriebsergebnis fehlen.

Dazu kommt ein organisatorisches Problem: Ohne Abrechnungssystem weiß an der Rezeption niemand, welcher Gast wie viel geladen hat. Wer Ladestrom verrechnen möchte, braucht deshalb ein klares Modell und eine Lösung, die Ladevorgänge automatisch erfasst.

Diese Abrechnungsmodelle sind in Österreich zulässig

Die Wirtschaftskammer hält in ihrer Checkliste für Tourismusbetriebe fest, dass Sie Ladestrom nach Zeit, über eine Pauschale oder nach verbrauchten Kilowattstunden verrechnen dürfen.

In der Praxis haben sich vier Varianten etabliert:

  • Inklusive: Das Laden ist im Zimmerpreis enthalten oder kostenlos. Das ist einfach und ein starkes Marketingargument, die Stromkosten wachsen aber ungebremst mit jedem zusätzlichen E-Auto.

  • Pauschale: Gäste zahlen einen fixen Betrag pro Nacht oder pro Ladevorgang. Ein geeichter Zähler ist dafür nicht nötig. Der Nachteil: Wer 5 kWh nachlädt, zahlt gleich viel wie jemand, der 60 kWh lädt.

  • Zeittarif: Abgerechnet wird pro Stunde. Weil Fahrzeuge unterschiedlich schnell laden, erhalten zwei Gäste für dieselbe Zeit sehr unterschiedliche Strommengen. Für Übernachtungsgäste, die über Nacht angesteckt bleiben, ist das Modell kaum sinnvoll. Speziell im Zusammenhang mit einem Lastmanagement kann dies einen Nachteil für den Kunden haben.

  • Nach kWh: Jeder Gast zahlt genau die Energie, die er geladen hat. Das ist das fairste und transparenteste Modell. Voraussetzung ist ein eichrechtskonformes Ladetarifgerät, also Hardware, die den Vorgaben der österreichischen Eichvorschriften für Ladeeinrichtungen entspricht.

Mehr zu den technischen Anforderungen an die Messung lesen Sie in unserem Beitrag MID, Eichrecht und CPMS.

Vergleich der Abrechnungsmodelle Inklusive, Pauschale und kWh-Tarif mit Monatsergebnis für ein Hotel mit vier Ladepunkten

Rechenbeispiel: Was kostet Gästeladen wirklich?

Ein Hotel betreibt vier Ladepunkte mit insgesamt 120 Ladevorgängen pro Monat. Der Strom kostet im Einkauf 0,25 Euro netto je kWh. Verglichen werden drei Modelle: kostenlos, eine Pauschale von 10 Euro brutto pro Ladevorgang und ein kWh-Preis von 0,45 Euro brutto. Alle Ergebnisse sind netto, also nach Abzug von 20 % Umsatzsteuer, und ohne Hardware-, Software- oder Wartungskosten.

Modell

Ø 20 kWh je Ladung

Ø 35 kWh je Ladung

Strombezug netto

600 Euro

1.050 Euro

Inklusive

- 600 Euro

- 1.050 Euro

Pauschale 10 Euro

400 Euro

- 50 Euro

0,45 Euro je kWh

300 Euro

525 Euro

Das Beispiel zeigt den entscheidenden Punkt: Eine Pauschale kann bei kleinen Ladungen gut aussehen, kippt aber, sobald Gäste mit großen Akkus anreisen. Der kWh-Preis wächst dagegen automatisch mit dem Verbrauch mit. Ihr Ergebnis bleibt planbar, egal welches Fahrzeug an der Wallbox steht.

Die rechtlichen Spielregeln im Überblick

Gewerberecht

Wer eine Ladestation betreibt, ist laut WKO kein Stromhändler, sondern Endkunde. Der Betrieb einer Ladestation ist ein freies Gewerbe. Ein Hotel braucht nach § 32 GewO keine eigene Gewerbeanmeldung, solange das Laden die Hotelleistung wirtschaftlich sinnvoll ergänzt und nicht mehr als 30 % des Gesamtumsatzes ausmacht.

Preisinformation

Auch wenn nur Hotelgäste laden dürfen, müssen Sie die Preise klar und als Bruttopreise angeben, und zwar bevor der Ladevorgang beginnt. Die WKO nennt als Grundlage § 22 Dienstleistungsgesetz. Es genügt, wenn die Information am Ladepunkt, über einen QR-Code oder auf Ihrer Website leicht zugänglich ist.

Eichrecht

Sobald Sie nach kWh abrechnen, muss das Messgerät eichrechtskonform sein. Bei einer Pauschale oder einem Zeittarif gilt diese Pflicht nicht. Prüfen Sie vor dem Umstieg auf einen kWh-Tarif daher, ob Ihre vorhandenen Wallboxen die Anforderungen erfüllen.

Umsatzsteuer

Die Beherbergung selbst und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen unterliegen in Österreich dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Ladestrom gehört in aller Regel nicht dazu und wird daher mit 20 % versteuert. Ist das Laden Teil eines Pauschalarrangements, muss der Anteil entsprechend herausgerechnet werden. Klären Sie die Einordnung für Ihr Haus mit Ihrer Steuerberatung.

AFIR

Die EU-Verordnung AFIR gilt für öffentlich zugängliche Ladepunkte. Ladepunkte, die durch eine deutliche Beschilderung nur Hotelgästen vorbehalten sind, gelten in der Regel nicht als öffentlich zugänglich. Laden dagegen auch Tagesgäste, Restaurantbesucher oder Durchreisende, greifen die AFIR-Pflichten, etwa Ad-hoc-Zahlung und Preisangaben. Details finden Sie in unserem Beitrag Ad-hoc-Laden und AFIR.

Worauf es im Hotelalltag ankommt

Ein Abrechnungsmodell ist nur so gut wie seine Umsetzung. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Lösung auf diese Punkte:

  • Eindeutige Zuordnung: Jeder Ladevorgang muss einem Gast zugeordnet werden können, etwa über eine Ladekarte von der Rezeption, einen QR-Code oder eine App.

  • Verschiedene Tarife: Gäste, Mitarbeitende und externe Besucher brauchen oft unterschiedliche Preise.

  • Lastmanagement: Abends kommen viele Gäste gleichzeitig an und stecken an. Ein intelligentes Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung, damit der Hausanschluss nicht überlastet wird. Mehr dazu unter Begrenzte Anschlussleistung.

  • Saubere Belege: Für die Buchhaltung brauchen Sie nachvollziehbare Auswertungen mit Energiemenge, Preis und Umsatzsteuer je Ladevorgang.

Gästeladen mit NeuraCharge

NeuraCharge ist eine herstellerunabhängige Plattform für das Management und die Abrechnung von Ladeinfrastruktur. Sie können vorhandene, kommunikationsfähige Wallboxen weiter nutzen und neue Ladepunkte flexibel ergänzen. Ladevorgänge werden automatisch erfasst und abgerechnet, für Gäste, Mitarbeitende und externe Nutzer jeweils mit eigenem Tarif. Das integrierte Lastmanagement sorgt dafür, dass alle Fahrzeuge bis zur Abreise geladen sind, ohne den Netzanschluss zu überlasten. So wird die Ladestation vom Kostenfaktor zu einem Service, der sich selbst trägt.

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Rechtshinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur Rechtslage in Österreich (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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